Der Akte Heino kann man also auch noch neue Töne/Dimensionen abgewinnen:

"Zwar muss er von seinen diesbezüglichen Einnahmen durchaus beträchtliche Anteile an Komponisten und Autorinnen der Stücke abgeben, diese könnten ihn aber – selbst wenn sie wollten – nicht am Nachsingen, Aufführen und Verkaufen „ihrer“ Werke hindern, sofern sie Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind. "

Reshared post from +Leonhard Dobusch

Heute mal über Heino gebloggt: https://netzpolitik.org/2013/zur-netzpolitischen-dimension-3-von-heino-covern-erlaubt-remixen-verboten/

Zur netzpolitischen Dimension (3) von Heino: Covern erlaubt, Remixen verboten
Es soll hier allerdings nicht um die künstlerische Werthaltigkeit von Heinos Cover-Album gehen – die wurde in den Feuilletons schon ausführlich behauptet bzw. bestritten. Auch soll nicht die öffentlic…

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